Donnerstag, 12. Juni 2008

Jezt oder nie, warum überlegen


Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit



Mit Begeisterung Selbstständig statt arbeitslos und frustriert!

Eine Existenzgründung als selbstständiger Vertriebsberater ist eine
hervorragende Möglichkeit, aus eigener Kraft der Arbeitslosigkeit zu
entkommen. Zum Start als Vertriebsberater ist eine einzige Voraussetzung
unabdingbar: Die absolute Begeisterung für die Company und das
Produkt bzw. die Dienstleistung, die man vertreiben will. Das Startkapital
dagegen ist sehr gering; aufwendige Investitionen in Ausbildungen,
Geschäftsausstattung, etc. sind in der Direktvertriebs-Branche kaum
notwendig.

Trotzdem: Völlig unvorbereitet und als Einzelkämpfer wird man es nicht
weit bringen. Deshalb sollte ein Start als Vertriebsberater gründlich
durchdacht und die Hilfestellungen der Geschäftspartner, Sponsoren
und Companies angenommen werden. Auch der Staat unterstützt die
Gründer:

Wer aus der Arbeitslosigkeit eine Selbstständigkeit aufbauen will, kann bei
der Arbeitsagentur einen Gründungszuschuss beantragen. Voraussetzung
ist, dass man bereits arbeitslos und ALG-I-anspruchsberechtigt ist und
noch mindestens 90 Tage Anspruch auf Arbeitslosengeld I hat. Die
geplante Selbstständigkeit muss einen zeitlichen Umfang von mindestens
15 Stunden pro Woche haben und tragfähig sein, was eine fachkundige
Stelle - wie unsere Kanzlei - bestätigen muss. Die persönliche Eignung
des Gründers ist auch eine Voraussetzung für den Zuschuss.

Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, besteht ein Anspruch auf eine
9-monatige Grundförderung in Höhe des bisherigen Arbeitslosengeldes I.
Oben drauf kommt noch eine monatlichen Pauschale in Höhe von 300
Euro zur Deckung der Sozialversicherungsausgaben.

Vorsicht vor selbst-verschuldeten Leistungskürzungen! Wenn in den vier
Wochen vor der Gründung z. B. wegen Nebenverdiensten, die über dem
Freibetrag von 165 Euro lagen, das Arbeitslosengeld gekürzt wurde, wird
der Gründungszuschuss um den gleichen Betrag gekürzt! Wer
beispielsweise einen anrechenbaren 400 Euro-Job hatte, dem wurde das
ALG I um 235 Euro gekürzt. Entsprechend geringer würde der
Gründungszuschuss ausfallen, was über die volle Laufzeit ein Minus von
2.115 Euro ausmacht! Die Auszahlung findet jeweils am Monatsende statt.
Die gesamte Förderung erhalten Sie steuerfrei.

Wer den Schritt in die Selbstständigkeit bereits gewagt hat, sollte sich
möglichst frühzeitig von einem Coach unterstützen lassen. Geförderte
„Leistungen zur Begleitung einer selbstständigen Tätigkeit nach § 2 der
ESF - Richtlinien” können bei der zuständigen Arbeitsagentur beantragt
werden.

Gerade Vertriebsberater sollten dieses Angebot in Anspruch nehmen.
Denn Berater brauchen zum Start erst einmal eines: Begeisterung,
Begeisterung, Begeisterung! Diese Grundvoraussetzung muss aber
möglichst schnell auf ein solides kaufmännisches Fundament gestellt
werden. Entsprechend gilt es, die für das erfolgreiche Geschäft
notwendigen kaufmännischen und betriebswirtschaftlichen Kenntnisse
möglichst schnell aufzufrischen bzw. nachzuholen.

Gefördert werden kann ein Existenzgründer, der seine Selbstständigkeit
vor weniger als 12 Monaten begonnen hat und bereits Gründungszuschuss
oder Einstiegsgeld bezieht. Leider besteht kein Rechtsanspruch auf ein
Coaching. Die Bewilligung liegt im Ermessen des zuständigen
Sachbearbeiters. Auch die Höhe der Förderung und damit der Umfang
des Coaching ist völlig unterschiedlich. Je nach Stadt und Bundesland
kann die Förderung zwischen 300 und 1.500 Euro (netto) betragen.

Steuerberater Dr. Norbert Stölzel. Der Network-Steuerberater.
Die Kanzlei Dr. Stölzel ist spezialisiert auf Dienstleistungen für kleine
Unternehmen aus der MLM- und Direktmarketing-Branche. Unter der
Adresse " ist die Kanzlei immer
erreichbar. 30 Mitarbeiter betreuen via Telefon, Fax und Online-Tools,
aber auch persönlich und vor Ort Mandanten aus ganz Deutschland.

Speziell Gründern aus der MLM-Branche bietet die Kanzlei eine ganze
Reihe an Services: von Literatur über Schulungen, Einzel- und
Gruppenberatungen, startothek- und Fachgutachten zur Existenzgründung
bis hin zum individuellen Coaching. Das Coaching in seiner bisherigen
Form kann nur noch wenige Wochen lang beantragt werden. Nehmen Sie
mit uns Kontakt auf und gemeinsam klären wir, wie Sie das Coaching bei
Ihrer Agentur für Arbeit beantragen können und was Sie dazu benötigen.

Beste Grüße
info@nocash-noflash.com

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